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SHRV SHRV

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen kommen beim gesamten Kursangebot des Schweizerischen Höhenarbeiten- und Rigging-Verbandes (nachfolgend SHRV genannt) zur Anwendung.


Zahlung von Kursgeldern

Nachdem Sie sich für einen Kurs angemeldet haben, erhalten Sie von der SHRV-Geschäftsstelle eine Rechnung. Der darin aufgeführte Zahlungstermin ist verbindlich. Die Anmeldung verpflichtet Sie in jedem Fall zur Zahlung des Kursgeldes. Das Nichtbezahlen des Kursgeldes gilt nicht als Abmeldung. Eine Barzahlung ist nicht möglich.

Kursorganisation

Aus organisatorischen Gründen behält sich der SHRV vor, Kurse zusammenzulegen und/oder den Durchführungsort zu ändern. Fällt eine Kursleitung aus, kann ein Kursleiterwechsel vorgenommen oder eine Stellvertretung eingesetzt werden.

Teilnehmerzahlen und Durchführung

Um unsere Kurse unter optimalen Bedingungen durchführen zu können, legen wir für jedes Lernangebot eine minimale und eine maximale Teilnehmerzahl fest. Die Kursplätze werden unter Vorbehalt der rechtzeitigen Zahlung in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben. Bei ungenügender Teilnehmerzahl wird der Kurs in der Regel nicht durchgeführt, das Kursgeld wird in diesem Fall erlassen bzw. rückerstattet.

Kursausschluss

Die Kursleitung behält sich vor, Kursteilnehmer aus einem Kurs begründet auszuschliessen. In diesem Fall ist das ganze Kursgeld geschuldet, d.h. es erfolgt weder eine anteilsmässige Rückerstattung noch ein Erlass des Kursgeldes. Kursausschluss kann aufgrund Nichtbezahlung von Kursgeldern sowie bei schwerwiegendem Fehlverhalten (Ehrverletzung, Belästigung, vorsätzliche Sachbeschädigung etc.) erfolgen.

Abmeldung

Die Kursorganisation ist mit erheblichem administrativem Aufwand verbunden. Je nach Zeitpunkt einer Abmeldung können wir Ihnen das Kursgeld ganz, teilweise oder gar nicht erlassen. Bei einer fristgerechten Abmeldung besteht auch die Möglichkeit, bereits bezahlte Kursgelder an einen späteren Kurs anrechnen zu lassen. In jedem Fall brauchen wir von Ihnen eine schriftliche Kursabmeldung. Als Eingangsdatum gilt das Empfangsdatum Ihres Schreibens in unserer Geschäftsstelle. Der Erlass bzw. die Rückerstattung Ihres Kursgeldes ist wie folgt geregelt:

  • Abmeldung bis 30 Kalendertage vor Kursbeginn: Erlass von 90 % des Kursgeldes.
  • Abmeldung 29 bis 14 Kalendertage vor Kursbeginn: Erlass von 50 % des Kursgeldes.
  • Abmeldung weniger als 14 Kalendertage vor Kursbeginn: Kein Erlass, 100 % des Kursgeldes geschuldet.

Falls ein Kurs infolge Teilnehmermangels nicht durchgeführt werden kann, werden die angemeldeten Teilnehmer spätestens 14 Tage vor Kursbeginn informiert und ihnen ein anderer Terminvorschlag unterbreitet. In diesem Fall werden bereits bezahlte Kursgelder zurückerstattet oder vollumfänglich an einen späteren Kurs angerechnet.

Nicht besuchte Kurse

Nicht besuchte Kurse oder Kursteile können normalerweise nicht nachgeholt werden und werden nicht rückerstattet.

Versicherung

Bei allen durch den SHRV organisierten Kursen und Veranstaltungen schliessen wir jegliche Haftung für Schäden an Personen und Sachen aus. Kursteilnehmer sind selber für eine ausreichende Versicherungsdeckung verantwortlich. Das Benutzen der Anlagen des SHRV erfolgt auf eigene Gefahr. Für Diebstahl und Verlust von Gegenständen kann der SHRV nicht haftbar gemacht werden.

Änderung von Kursinhalten und Teilnahmevoraussetzungen

Anpassungen der Kursinhalte und Teilnahmevoraussetzungen bleiben jederzeit vorbehalten.

Gerichtsstand

Für alle Rechtsbeziehungen mit dem SHRV ist Schweizer Recht anwendbar. Gerichtsstand ist der Sitz des SHRV.

Bei offenen Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Geschäftsstelle.